Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Dublin II-Grundsatzverfahren zum Thema Griechenland, in welchem am 28.10.2010 in Karlsruhe verhandelt wurde, den zugrunde liegenden Bescheid aufgehoben und den Selbsteintritt erklärt.
Nach einer Weisung des Bundesinnenministeriums, wird bis zum 12.1.2012 in allen Verfahren nach der Dublin II-VO, in welchen Griechenland zuständig ist, von Deutschland das Selbsteintrittsrecht ausgeübt, d. h. die Asylverfahren werden in Deutschland durchgeführt.
Siehe zur Begründung des BMI: www.bmi.bund.de.