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Checklisten zum Familiennachzug zu schutzberechtigten Personen

Als Handreichung für die Beratungspraxis veröffentlichen wir neue Checklisten, die die Voraussetzungen des Familiennachzugs zu verschiedenen Gruppen von schutzberechtigten Personen übersichtlich präsentieren. Die Checklisten sind abrufbar bei familie.asyl.net und bei asyl.net.

Link zu den Checklisten bei familie.asyl.net

Die Checklisten enthalten Informationen zu den wichtigsten Voraussetzungen, die für den Familiennachzug zu den folgenden Personengruppen gelten:

  1. Familiennachzug zu Personen mit Flüchtlingsanerkennung (Checklisten 1–4)
  2. Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz (Checklisten 5–8)
  3. Familiennachzug zu Personen, die im Rahmen des Resettlement-Verfahrens aufgenommen wurden (Checklisten 9–12)
  4. Familiennachzug zu Personen mit Abschiebungsverbot und Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Checklisten 13–15)

Dabei wird jeweils auf die unterschiedlichen Konstellationen eingegangen, die sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis ergeben (Nachzug von Ehegatt*innen, Nachzug von Eltern/Elternteilen zu minderjährigen Kindern, Nachzug von minderjährigen Kindern zu ihren Eltern, Nachzug weiterer Familienangehöriger). In den Checklisten aufgeführt werden zunächst die gesetzlichen Voraussetzungen, die das Familienmitglied erfüllen muss, welches zu dem im Deutschland lebenden Verwandten ziehen will. Anschließend werden die weiteren Voraussetzungen beschrieben, die vorliegen müssen. Hingewiesen wird dabei auch auf Härtefallregeln oder andere alternative Regelungen, die eventuell zum Tragen kommen können.