Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat am 12. Juli 2017 entschieden, dass bei Asylsuchenden aus Afghanistan nun von einem dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt auszugehen sei. Seit dem 1. Juli 2017 stehen daher die Fördermöglichkeiten, die in der Zuständigkeit des BMAS bzw. der Bundesagentur für Arbeit liegen, auch afghanischen Asylsuchenden offen.
Konkret handelt es sich um
berufsbezogene Deutschkurse nach § 45a AufenthG (Deutschsprachförderverordnung DeuFöV),
Leistungen der Ausbildungsförderung gem. § 132 Abs. 1 SGB III (BAB, AbH, ASA, BvB, Ausbildungsgeld), und
um frühzeitige Leistungen der Arbeitsförderung, die bereits ab dem 1. Tag des Aufenthalts und nicht erst nach Zuweisung in die Kommunen erfolgen können (§ 131 SGB III).
Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgen dagegen weiterhin der Einschätzung, dass bei afghanischen Asylsuchenden nicht von einem dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt ("gute Bleibeperspektive") auszugehen sei. Daher bleiben afghanische Asylsuchende von Integrationskursen nach § 44 AufenthG weiterhin ausgeschlossen, da diese in die Zuständigkeit des BMI falllen und vom BAMF verwaltet werden.
Die unterschiedliche Einschätzung der beiden Ministerien führen in der Praxis unter anderem dazu, dass afghanische Asylsuchende zwar etwa berufsbezogene Deutschkurse besuchen können, ihnen aber der hierfür faktisch notwendige allgemeine Deutschunterricht verschlossen bleibt, der im Rahmen der Integrationskurse vorgesehen ist. Darüber hinaus vertieft der Dissens der Ministerien die bereits bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich des Begriffs der "guten Bleibeperspektive". (Siehe dazu den Beitrag von Claudius Voigt, Die „Bleibeperspektive“ im Asylmagazin 8/2016 sowie die Gerichtsentscheidungen zur „Bleibeperspektive“ in der <link rechtsprechungsdatenbank.html>Rechtsprechungsdatenbank unter ebendiesem Schlagwort.)
Aktualisierte Übersichten zum Zugang zu Integrationsleistungen
Das IQ Netzwerks Niedersachsen hat seine Übersichten zum Thema Zugang zu Integrationsleistungen entsprechend aktualisiert:
Übersicht: Zugang zu Sprachförderung für Asylsuchende und Geduldete (Juli 2017)
Übersicht: Duldung für die Ausbildung (Juli 2017)
Übersicht: Zugang zur Ausbildungsförderung für Asylsuchende und Geduldete (Juli 2017)