Beschäftigungsverbote für Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung

Arbeitshilfe des Thüringer Netzwerks "BleibDran", überarbeitet unter Berücksichtigung der Neuerungen durch das Migrationspaket, Stand: 03/2020

Beschäftigungsverbote 2020

Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt für Drittstaatsangehörige vom aufenthaltsrechtlichen Status, dem Herkunftsland, der Dauer des Aufenthalts, der Wohnsituation sowie der gewünschten Tätigkeit ab. Diese Arbeitshilfe zum Umgang mit Beschäftigungsverboten für Menschen im Asylverfahren und/oder mit Duldung richtet sich an Berater*innen. Sie soll dazu dienen, den Einzelfall besser einschätzen und Handlungsoptionen aufzeigen zu können. Zunächst wird die rechtliche Situation beleuchtet, danach erfolgt ein kurzer Einblick in die Praxis mit Tipps für den Umgang mit Beschäftigungsverboten.