Mit der Verlängerung und Ausdehnung des Landesaufnahmeprogramms setzt die Berliner Landesregierung eine Koalitionsvereinbarung um. Grundlage ist die Anordnung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 30.01.2017. Die Bedingungen für die Aufnahme sind auf der Webseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu finden. Wer Verwandte bei der Aufnahme von angehörigen Flüchtlingen unterstützen will, kann sich an den Verein Flüchtlingspaten Syrien e.V. wenden.
Übersicht: Aktuelle Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge mit Verwandten in den Bundesländern:
Berlin:
Anträge können von syrischen und irakischen Flüchtlingen bis 31. Dezember 2017 gestellt werden (s.o.).
Brandenburg:
Anträge können von syrischen Flüchtlingen bis 31. März 2017 gestellt werden.
Hamburg:
Anträge können von syrischen Flüchtlingen bis 30. November 2017 gestellt werden.
Schleswig-Holstein:
Anträge können von syrischen Flüchtlingen bis 31. Dezember 2017 gestellt werden.
Thüringen:
Anträge können von syrischen Flüchtlingen bis 31. Dezember 2017 gestellt werden.
Sowohl die Voraussetzungen für die Aufnahme als auch die Geltung für verschiedenen Flüchtlingsgruppen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.