Das BAMF hatte im April 2020 die Zustellung von (teil-)ablehnenden Bescheiden größtenteils augesetzt und dies besonders damit begründet, dass der Zugang zu Rechtsberatung oder anwaltlicher Vertretung und daher auch das Einlegen von Rechtsmitteln gegen Entscheide des BAMF erschwert gewesen seien. Wieder aufgenommen wurde dann ab dem 20. April 2020 zunächst nur die Zustellung von ablehnenden Bescheiden an anwaltlich vertretene Asylsuchende.
Wie das BAMF nun auf seiner Homepage mitteilte, stellt das Amt seit dem 11. Mai 2020 ablehnende Bescheide grundsätzlich wieder zu. Die in den vergangenen Wochen bereits ausgearbeiteten, aber noch nicht versandten Bescheide sollen nun nach und nach zugestellt werden. Ausgenommen bleiben aber Bescheide für Asylsuchende, die in unter Quarantäne stehenden Aufnahmeeinrichtungen leben.
Darüber hinaus teilte das BAMF mit, dass "zeitnah" auch die Zahl der Anhörungen wieder erhöht werden soll und die Asylverfahrensberatung in den Aufnahmeeinrichtungen wieder aufgenommen werden soll. Daneben solle an den verschiedenen Standorten in Abstimmung mit den zuständigen Bundesländern sichergestellt werden, dass eine Rechtsberatung und das Einlegen von Rechtsmitteln möglich sein sollen.