Die Umsetzung der Richtlinie 2008/115/EG (ABl. L348 vom 24.12.2008) in deutsches Recht soll durch das sog. 2. Richtlinienumsetzungsgesetz erfolgen, welches bislang aber nur im Entwurfsstadium vorliegt. Wegen der fehlenden gesetzlichen Umsetzung sind nun die Regelungen unmittelbar anwendbar, die "hinreichend bestimmt und unbedingt" formuliert sind und sich zugunsten der Betroffenen auswirken.
Zu den wichtigsten Regelungen, die damit unmittelbar angewendet werden müssen, zählt die Befristung des (Wieder-)Einreiseverbots, die künftig fünf Jahre grundsätzlich nicht überschreiten soll. Daneben wird in der Richtlinie klargestellt, dass unbegleitete Minderjährige und Familien nur im äußersten Fall und nur für die kürzestmögliche Dauer in Haft genommen werden dürfen. In Abschiebungshaft genommene Familien müssen eine gesonderte Unterbringung erhalten.
Die Anwendungshinweise des BMI finden Sie <link fileadmin user_upload redaktion dokumente download herunterladen der datei>hier.
Weitere Hinweise zu den Auswirkungen der Rückführungsrichtlinie finden Sie darüber hinaus unter den folgenden Links:
- Kommentierung von Holger Winkelmann bei migrationsrecht.net.
- Hinweise im Report Ausländer- und Europarecht Nr. 23 von Volker Westphal und Edgar Stoppa.