Die Studie "Refugee rights subsiding? Europe’s two-tier protection regime and its effect on the rights of beneficiaries" entstand im Rahmen des Projekts AIDA (Asylum Information Database) des Europäischen Flüchtlingsrats. Sie stützt sich besonders auf die aktualisierten Länderberichte zu 20 europäischen Ländern, die im Februar und März 2017 erschienen sind. Zum ersten Mal enthalten die AIDA-Berichte auch Kapitel zu den Rechten, die schutzberechtigten Personen in den einzelnen Staaten gewährt werden.
Laut der Studie haben die europäischen Staaten das Ziel, ihre Verfahren und die Schutzstandards im Rahmen des angestrebten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu harmonisieren, deutlich verfehlt. Dies zeige sich besonders deutlich bei den Schutzquoten, die sich auch im Jahr 2016 wieder deutlich unterschieden hätten. Die Studie führt hierzu die folgenden Schutzquoten für afghanische Asylsuchende an. Diese hätten weiterhin starke Differenzen aufgewiesen, obwohl die EU im Jahr 2016 Anstrengungen unternommen habe, um eine Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis gerade in Hinblick auf afghanische Asylsuchende zu erreichen:
Staat | 2015 | 2016 |
---|---|---|
Italien | 95,6% | 97% |
Schweiz | 92,1% | 89,4% |
Frankreich | 80,9% | 82,4% |
Deutschland | 72,2% | 55,8% |
Österreich | 78,4% | 54,9% |
Schweden | 54,5% | 45% |
Niederlande | 52,9% | 34,8% |
Ungarn | 18,6% | 6,1% |
Bulgarien | 5% | 2,5% |
Die in dem Bericht als "Asyl-Lotterie" kritisierte Entscheidungspraxis zeigt sich laut der Studie darüber hinaus auch bei der Art des Schutzes, der gewährt wird: Hier sieht das europäische Recht eine Unterscheidung zwischen dem Flüchtlingsstatus und dem "subsidiären Schutz" vor, der insbesondere Menschen gewährt werden soll, die vor allgemein drohenden Gefahren im Rahmen eines bewaffneten Konflikts geflüchtet sind. Am Beispiel syrischer Asylsuchender zeigt sich, dass diese Vorgaben in den europäischen Staaten extrem unterschiedlich interpretiert werden: So sei syrischen Asylsuchenden in Irland zu 100% sowie in Großbritannien und Italien zu 92% Flüchtlingsschutz gewährt worden. In Spanien hätten dagegen lediglich 0,9% der syrischen Schutzsuchenden den Flüchtlingsstatus erhalten, während die meisten anderen nur subsidiären Schutz zugesprochen bekommen hätten. In Deutschland sei im Jahr 2016 in dieser Hinsicht eine drastische Änderung der Entscheidungspraxis zu beobachten gewesen: Während noch im Jahr 2015 nur ein Bruchteil der syrischen Asylsuchenden den subsidiären Schutzstatus erhalten hätten, seien es im Jahr 2016 42% gewesen (vgl hierzu u.a. unsere Meldung vom 24.2.2017).
Die Rechte, die schutzberechtigte Personen in Anspruch nehmen können, sind laut der AIDA-Untersuchung in den europäischen Ländern allgemein sehr unterschiedlich ausgestaltet. Darüber hinaus habe jeder europäische Staat eigene Regelungen entwickelt, sodass anerkannte Flüchtlinge und subsidiär schutzberechtigte Personen in verschiedenen Rechtsgebieten und verschiedenen Ländern mal gleichgestellt sein könnten, mal aber auch deutlich differenzierte Rechtspositionen hätten. Die Differenzierung habe sich im Jahr 2016 auch vor dem Hintergrund einer veränderten offiziellen Position verstärkt: Während sich die EU-Kommission noch vor kurzem dafür eingesetzt hatte, dass anerkannte Flüchtlinge und subsidiär geschützte Personen weitgehend gleiche Rechte genießen sollten, spricht sie sich mittlerweile dafür aus, hier deutlich zu differenzieren. In den einzelnen Staaten zeigen sich schon jetzt in vielen Bereichen deutliche Unterschiede. Ebenso wie Deutschland haben mehrere europäische Staaten den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Personen im Jahr 2016 ausgesetzt oder erheblich eingeschränkt. Weitere Unterschiede zeigen sich bei der Dauer des erteilten Aufenthaltstitels, beim Status Familienangehöriger beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder bei der Niederlassungsfreiheit.
- Link zur Homepage der Asylum Information Database AIDA und direkt zum pdf der Studie "Refugee rights subsiding"