Die Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung wurde am 4. März 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie enthält u.a. Neuregelungen für die sog. "Grenzgängerkarten". Weiterhin wird für die Ausländerbehörde die Möglichkeit erweitert, eine Vorabzustimmung zur Visumserteilung zu erteilen, bevor das Visum bei der Auslandsvertretung beantragt wird. Dies ist künftig auch in Fällen möglich, in denen ein Visum zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland beantragt werden soll.
Die Gebührenerhöhung (Änderung von § 45c AufenthV) betrifft die Neuausstellung von Dokumenten mit elektronischem Speichermedium (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungerlaubnis sowie Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG).
Eine Übersicht der Änderungen mit Links zu den neu gefasst Vorschriften gibt es auf der Seite www.buzer.de (unter Aktuelles bzw. in der Kategorie "26 Ausländerrecht").