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Stellungnahmen zum Asylbewerberleistungsgesetz (bis 2013)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 (M19839) die Höhe der Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Im Dezember 2012 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf für eine Neufassung des AsylbLG vor.

Stellungnahmen vom Januar 2013 zum "Referentenentwurf" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Kommentierung des Urteils:

Stellungnahmen zur Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht:

Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. Februar 2011: