Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 (M19839) die Höhe der Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Im Dezember 2012 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf für eine Neufassung des AsylbLG vor.
Stellungnahmen vom Januar 2013 zum "Referentenentwurf" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Kommentierung des Urteils:
Stellungnahmen zur Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht:
Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. Februar 2011:
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales, Ausschussdrucksache 17(11)376, Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Statistisches Bundesamt, Bevollmächtigter des Rates der EKD, BAMF, Flüchtlingsrat Berlin, BAGFW, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Kay Hailbronner, Constanza Janda, Dorothee Frings, Ralf Rothkegel)
- Georg Classen. Das Asylbewerberleistungsgesetz und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Stellungnahme zur Anhörung am 7.2.2011, hgg. vom Flüchtlingsrat Berlin und von Pro Asyl.
- Weitere Stellungnahmen und Materialien zur öffentlichen Anhörung am 7. Februar 2011, Sammlung des Flüchtlingsrats Berlin