Das Merkblatt des Flüchtlingsrats und der GEW Niedersachsen gibt Hinweise dazu, was Lehrkräfte, Schulleitungen sowie Erzieherinnen und Erzieher tun können, wenn eine Abschiebung von Kindern oder Jugendlichen droht. Verunsicherung entstehe hier insbesondere in Situationen, in denen die Polizei unangekündigt in der Einrichtung erscheine. Erläutert wird vor diesem Hintergrund, dass die Polizei bei Abschiebungen von Minderjährigen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren muss, dass die Bildungseinrichtungen nicht zur Mitwirkung verpflichtet sind und welche Handlungsschritte vor und während einer laufenden sowie nach einer bereits erfolgten Abschiebung unternommen werden können.